Allgemeine Buchungs- und Reisebedingungen

(Stand März 2020, gültig ab 23.03.2020)

Die All­ge­meinen Buchungs- und Reisebe­din­gun­gen von Tem­bas Nepal Trek & Expe­di­tion Pvt. Ltd. (im nach­fol­gen­den TNT“ genannt):

1. Buchungsbedingungen

Buchun­gen kön­nen in schriftlich­er Form durch Tele­fax, E‑Mail oder Online-Ein­re­ichung (Inter­net) vorgenom­men wer­den. Die Buchun­gen wer­den von TNT schnell­st­möglich per E‑Mail bestätigt. Der Ver­trag kommt mit Annahme der Buchung (Buchungs­bestä­ti­gung) durch TNT zustande.

In den Reiseange­boten sind Über­nach­tun­gen im Dop­pelz­im­mer bzw. im Zweimann-Zelt (Camp­ingtrek) enthal­ten. Sofern Über­nach­tun­gen im Einzelz­im­mer bzw. im Ein­mann-Zelt gewün­scht sind, ist dies bei Buchung mitzuteilen. Zusät­zlich zum Reisepreis ist dann der Einzelz­im­mer-/Ein­mann-Zeltzuschlag zu zahlen.

Bei Änderun­gen oder Umbuchun­gen ein­er gebucht­en Reise, behält sich TNT vor, eine Änderungs- und Umbuchungspauschale zu berechnen.

2. Bezahlung

Direkt nach elek­tro­n­is­chem Ver­sand der Buchungs­bestä­ti­gung (per Email) durch TNT ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreis­es durch den Kun­den vorzunehmen. Die Restzahlung ist entwed­er in bar vor Ort zu bezahlen oder 4 Wochen vor Reise­be­ginn zu überweisen.

Zahlun­gen sind auf das nach­fol­gende US $ — Kon­to zu überweisen:

Kon­toin­hab­er: Tem­bas Nepal Trek & Expe­di­tion Pvt. Ltd.

Kon­to Nr. 0190 200 166 0036

bei der Himalayan Bank Lim­it­ed, Tride­vi Marg, Thamel, Kath­man­du, Nepal

SWIFT Code: HIMANPKA

Bankbear­beitungs­ge­bühren sind im Zeit­punkt der Über­weisung vom Kun­den zu tragen.

Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug ist TNT nach Mah­nung mit Frist­set­zung berechtigt vom Ver­trag zurück­zutreten und Schadenser­satz in der Höhe der vere­in­barten Rück­trittskosten (Stornogebühren) gem. Zif­fer 3 zu berechnen.

Fern­er kann bei einem Zahlungsverzug, ins­beson­dere dem Zahlungsverzug der Anzahlung, nicht garantiert wer­den, dass die Reise wie gebucht durchge­führt wer­den kann und es durch die Zahlungsverzögerun­gen und den damit ver­bun­de­nen späteren Buchun­gen von Hotels, Inlands­flü­gen und anderen Trans­port­mit­teln, etc. zu Änderun­gen im Ablauf der Reise (z.B. durch Eng­pässe bei der Ver­füg­barkeit von Hotels, Inlands­flü­gen oder anderen Trans­port­mit­teln, etc.) kom­men kann. 

3. Rücktritt durch den Kunden (Stornogebühren)

Der Rück­tritt (Stornierung) ein­er bere­its gebucht­en Reise muss schriftlich oder auf elek­tro­n­is­chem Wege (E‑Mail, Inter­net) erfol­gen. Mass­ge­blich ist dabei der Zugang der Rück­trittserk­lärung bei TNT.

Bei Reis­erück­tritt fall­en fol­gende Stornogebühren, die den Entschädi­gungsanspruch von TNT wie fol­gt pauschalieren, an:

  • bis 46 Tage vor Reise­be­ginn = 20 % des Reisepreises
  • vom 45. Tag bis zum 30. Tag vor Reise­be­ginn = 40 % des Reisepreises
  • vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Reise­be­ginn = 50 % des Reisepreises
  • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reise­be­ginn = 70 % des Reisepreises
  • vom 7. Tag bis einen Tag vor Reise­be­ginn = 85 % des Reisepreises
  • am Tag des Reise­be­ginns bzw. bei Nich­tantritt = 100 % des Reisepreises

Sollte der bere­its geleis­tete Anzahlungs­be­trag die Stornogebühren über­schre­it­en, wird der Dif­ferenz­be­trag zurückerstattet. 

4. Preisberechnung/​Währungsschwankung

TNT behält sich vor, im Inter­net oder in Broschüren enthal­tene Reisepreise im Falle von Wech­selkursän­derun­gen, Erhöhung von Beförderungskosten, usw. anzu­passen. TNT ist stets bemüht, den jew­eils gülti­gen Tour- und Reisepreis aufrechtzuerhalten.

Änderun­gen einzel­ner Reise­leis­tun­gen sowie des Reisepreis­es, die nach Ver­tragsab­schluss und vor Reise­be­ginn auf­grund von Wech­selkursän­derun­gen, Erhöhung der Beförderungskosten, etc. notwendig wer­den und die von TNT nicht wider Treu und Glauben her­beige­führt wur­den, sind nur ges­tat­tet, sofern diese nicht erhe­blich sind und den Gesamtzuschnitt der gebucht­en Reise nicht beein­trächti­gen. TNT wird die Kun­den vor Reise­be­ginn aus­führlich über entsprechende Änderun­gen informieren.

5. Änderungen im Programm- und Reiseplan/​in der Buchung

Soll­ten seit­ens des Kun­den Änderun­gen ein­er gebucht­en Reise oder eines Reise­plans erwün­scht sein, ist TNT darüber im Voraus zu informieren. Ins­beson­dere sind Änderun­gen während ein­er Reise auf­grund von beson­deren Umstän­den, z.B. schlechtem Wet­ter oder aus gesund­heitlichen Grün­den, ges­tat­tet. Soll­ten auf­grund vom Kun­den gewün­scht­en Änderun­gen im Pro­gramm- und Reise­plan weit­ere Kosten entste­hen, sind diese vom Kun­den zu tragen.

TNT ist stets bemüht die gebuchte Reise zu voll­ster Zufrieden­heit mit beson­derem per­sön­lichen und indi­vidu­ellen Ser­vice auszuführen. 

Sollte es zu Eng­pässen bei der Ver­füg­barkeit von Hotels, Inlands­flü­gen oder anderen Trans­port­mit­teln kom­men, sind Änderun­gen vor­be­hal­ten. In diesen Fällen informiert TNT die Kun­den unverzüglich.

6. Vorzeitiger Abbruch der Reise/​Tour

Sofern seit­ens des Kun­den die Reise/​Tour vorzeit­ig abge­brochen wird, ent­fällt eine Rück­er­stat­tung des Reisepreises. 

Kommt es auf­grund von Wet­ter­ver­hält­nis­sen, auf­grund von Krankheit­en oder Unwohl­sein oder auf­grund von son­sti­gen Umstän­den oder auf­grund höher­er Gewalt zu Ver­schiebun­gen im Reise­plan und dadurch zur vorzeit­i­gen Rück­kehr aus dem Trekkingge­bi­et, sind die dadurch anfal­l­en­den zusät­zlichen Kosten (z.B. Unterkun­ft und Verpfle­gung) vom Kun­den zu tra­gen. Eine anteilige Rück­er­stat­tung der Kosten, die für das Trekking (z.B. Unterkun­ft, Verpfle­gung, Gehalt für Träger und Guide, etc.) ange­set­zt sind, entfällt. 

7. Gewährleistung

7.1. Abhil­fe:
Wer­den Reise­leis­tun­gen nicht ver­tragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhil­fe ver­lan­gen. Entsprechende Män­gel müssen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reise­leitung oder TNT angezeigt wer­den. TNT kann u.a. in der Weise Abhil­fe schaf­fen, dass eine gle­ich­w­er­tige Ersat­zleis­tung erbracht wird. 

7.2. Min­derung des Reisepreis­es:
Für die Dauer ein­er nicht ver­trags­gemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Her­ab­set­zung (Min­derung) des Reisepreis­es ver­lan­gen. Die Min­derung tritt nicht ein, wenn es der Kunde schuld­haft unter­lässt, den Reise­man­gel anzuzeigen. 

8. Haftungsausschluss

TNT übern­immt in fol­gen­den Fällen keine Haf­tung: Ver­spä­tun­gen, Verän­derun­gen oder Ver­schiebun­gen im Pro­gramm-/Reiseablauf auf­grund von Wit­terung­se­in­flüssen, die die Sicher­heit des Kun­den gefährden wür­den, Rück­sicht­nahme auf Grup­pen­mit­glieder, die aus nicht vorherse­hbaren Grün­den, wie Erkrankung, Kon­di­tion­ss­chwäche oder ähn­lichem, den Anforderun­gen der Tour nicht gewach­sen sind sowie Zeit­plan­ver­fehlun­gen öffentlich­er Transportmittel.

TNT übern­immt keine Haf­tung für zusät­zliche Kosten und Aus­gaben, die direkt oder indi­rekt auf­grund höher­er Gewalt, Flugstornierun­gen, Unfällen, Zusam­men­bruch des Trans­port, Wet­ters, Krankheit, Erdrutsch, Block­aden auf­grund poli­tis­ch­er Unruhe oder ander­er Ursachen, die außer­halb der Kon­trolle von TNT liegen, ent­standen sind. 

TNT übern­immt keine Haf­tung für Ver­luste, Ver­let­zun­gen oder Schä­den an Per­so­n­en, Eigen­tum oder Son­stigem, welche im Zusam­men­hang mit Unterkun­ft, Trans­port oder anderen Dien­sten direkt oder indi­rekt durch höhere Gewalt, Feuer, Unfall, Streik, Dieb­stahl, Epi­demien oder anderen Ursachen, die außer­halb der Kon­trolle von TNT liegen, verur­sacht werden. 

9. Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Beantra­gung und Erhal­tung des zur Ein­reise erforder­lichen Visums sowie das Mit­führen aller notwendi­gen Reise­doku­mente liegt in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den. Der Reisep­a­ss muss nach Beendi­gung des Aufen­thalts noch 6 Monate gültig sein. 

Der Kunde ist dafür ver­ant­wortlich TNT richtige, voll­ständi­ge und genaue Infor­ma­tio­nen betr­e­f­fend per­sön­lichen Angaben ein­schließlich etwaiger Gesund­heits- und Kon­di­tion­sein­schränkun­gen zu geben.

10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt)

Wird eine Reise vor Antritt infolge bei Ver­tragss­chluss nicht vorherse­hbar­er höher­er Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatas­tro­phen, Unruhen, Kli­maän­derun­gen, Epi­demien, Gren­zschließun­gen, etc.) erhe­blich erschw­ert, gefährdet oder beein­trächtigt, so kön­nen sowohl der Kunde als auch TNT die Aufhe­bung des Ver­trages ver­lan­gen. Wird der Ver­trag aufge­hoben, so kann TNT für den bere­its ent­stande­nen Organ­i­sa­tions- und Arbeit­saufwand eine angemessene Entschädi­gung ver­lan­gen. Weit­ere Kosten und Aus­gaben, die im Zusam­men­hang mit der Buchung und der Aufhe­bung des Ver­trages entste­hen bzw. ent­standen sind, liegen in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den und sind von diesem zu tra­gen.

Wird eine Reise nach Antritt infolge bei Ver­tragss­chluss und Reise­be­ginn nicht vorherse­hbar­er höher­er Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatas­tro­phen, Unruhen, Kli­maän­derun­gen, Epi­demien, Gren­zschließun­gen, etc.) erhe­blich erschw­ert, gefährdet oder beein­trächtigt, so kön­nen sowohl der Kunde als auch TNT die Aufhe­bung des Ver­trages ver­lan­gen. Wird der Ver­trag aufge­hoben, so kann TNT für die bere­its erbracht­en Reise­leis­tun­gen eine angemessene Entschädi­gung ver­lan­gen. Weit­ere Kosten und Aus­gaben, die im Zusam­men­hang mit der Buchung und der Aufhe­bung des Ver­trages entste­hen bzw. ent­standen sind, liegen in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den und sind von diesem zu tragen. 

11. Rücktritt oder Kündigung durch TNT

TNT kann in fol­gen­den Fällen vor Antritt der Reise vom Rei­sev­er­trag zurück­treten oder nach Antritt der Reise den Rei­sev­er­trag kündigen:

11.1.
Wenn ein Kunde die Durch­führung der Reise ungeachtet ein­er Abmah­nung nach­haltig stört, gefährdet und neg­a­tiv bee­in­flusst oder Schä­den und Gefahren für Mitreisende verur­sacht oder sich in solchem Maße ver­tragswidrig ver­hält, dass die sofor­tige Aufhe­bung des Ver­trags gerecht­fer­tigt ist. Kündigt TNT deshalb den Ver­trag, so behält TNT den Anspruch auf den Reisepreis. TNT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen­dun­gen sowie diejeni­gen Vorteile anrech­nen lassen, die er aus ein­er ander­weit­i­gen Ver­wen­dung der nicht in Anspruch genomme­nen Leis­tun­gen erlangt.

11.2.
Bei Nichter­re­ichen ein­er aus­geschriebe­nen oder behördlich fest­gelegten Min­dest­teil­nehmerzahl, wenn in der Reiseauss­chrei­bung für die entsprechende Reise auf eine Min­dest­teil­nehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist TNT verpflichtet, den Kun­den unverzüglich nach Ein­tritt der Voraus­set­zung für die Nicht­durch­führung der Reise hier­von in Ken­nt­nis zu set­zen und ihm die Rück­trittserk­lärung unverzüglich zuzuleit­en. Sofern das Ange­bot ein­er alter­na­tiv­en Reise seit­ens des Kun­den abgelehnt wird, wird der bere­its bezahlte Reisepreis abzüglich ein­er Entschädi­gungspauschale für den bere­its geleis­teten Organ­i­sa­tions- und Arbeit­saufwand, zurückerstattet. 

12. Verantwortung der Reiseleitung

Entschei­dun­gen des Reise­leit­ers, die ins­beson­dere den Reiseablauf, Änderun­gen des Reise­plans, Über­nach­tung­sorte bzw. — möglichkeit­en sowie Aufen­thalts­dauer am jew­eili­gen Zielort betr­e­f­fen, sind vom Kun­den zu akzep­tieren und zu befol­gen. Der Reise­leit­er trifft diese Entschei­dun­gen nach bestem Wis­sen und Gewis­sen und zum Wohle des Kunden. 

Anliegen seit­ens des Kun­den, die im Zusam­men­hang mit der Reise auftreten, sind dem Reise­leit­er mitzuteilen. 

Es obliegt dem Reise­leit­er den Kun­den von der weit­eren Tour auszuschließen sofern sein Ver­hal­ten die Fort­set­zung der Reise nach­haltig stört, gefährdet und neg­a­tiv bee­in­flusst oder Schä­den und Gefahren für Mitreisende verur­sacht (siehe auch Zif­fer 11).

13. Flugverspätungen

Auf­grund von Schlechtwet­ter­pe­ri­o­den beste­ht immer die Möglichkeit ein­er Flugsver­spä­tung oder ‑ver­schiebung, ins­beson­dere bei Inlands­flü­gen in den Himalaya Regio­nen Ever­est (Luk­la), Jom­som, Dolpo, Simikot, Jum­la, etc. Um frus­tri­erende Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den, soll­ten bei Trekkingreisen in die oben genan­nten Gebi­ete, ins­beson­dere außer­halb der Trekking­sai­son, zusät­zliche Puffertage für Flugver­schiebun­gen oder – ver­spä­tun­gen einge­plant werden. 

Kommt es auf­grund der Wet­ter­ver­hält­nisse, auf­grund von Krankheit­en oder Unwohl­sein oder auf­grund von son­sti­gen unvorherse­hbaren Umstän­den (höhere Gewalt) zu Ver­schiebun­gen oder Ver­spä­tun­gen von Inlands­flü­gen sind die dadurch anfal­l­en­den Kosten (z.B. Unterkun­ft und Verpfle­gung für einen weit­eren Aufen­thalt vor Ort) vom Kun­den zu tragen.

14. Versicherung

TNT emp­fiehlt den Abschluss ein­er Reise- und Kranken­ver­sicherung mit fol­gen­der Risikoab­deck­ung: Not­fall- und Krankheitstransport/​Notfallevakuierung (Hub­schraubere­vakuierung), medi­zinis­che und per­sön­liche Unfall­risiken, Rück­führung ins Heimat­land, Reis­erück­tritt sowie Schä­den und Dieb­stahl des Reisegepäcks. 

15. Gesundheitsvorschriften

Es liegt in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den sich über die Gesund­heitsvorschriften, ins­beson­dere über erforder­liche Impf­schutz­mass­nah­men zu informieren. 

Infor­ma­tio­nen hierzu erteilen Gesund­heit­sämter, Ärzte, Tropenin­sti­tute, das auswär­tige Amt, etc. 

16. Reisen nach Tibet oder Bhutan

Es gel­ten zusät­zlich die Reisebe­din­gun­gen unser­er jew­eili­gen Partneragenturen.

17. Reiseveranstalter

Die Reise wird durchge­führt von

Tem­bas Nepal Trek & Expe­di­tion Pvt. Ltd.

Green­land, Mil­i­juli Tole

60 Tokha Road, Gongabu

Kath­man­du, Nepal

Govt. Licese Nr. 963/065

PAN (Steuer) Nr. 303099536

Tel. + 977 1 4956334 / mob + 977 985 121 1158

info@​tembasnepaltrek.​com

Es gilt auss­chließlich das Recht des Staates Nepal.

© Temba‘s Nepal Trek 2024 · Alle Rechte vorbehalten.