Allgemeine Buchungs- und Reisebedingungen
(Stand März 2020, gültig ab 23.03.2020)
Die Allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen von Tembas Nepal Trek & Expedition Pvt. Ltd. (im nachfolgenden “TNT“ genannt):
1. Buchungsbedingungen
Buchungen können in schriftlicher Form durch Telefax, E‑Mail oder Online-Einreichung (Internet) vorgenommen werden. Die Buchungen werden von TNT schnellstmöglich per E‑Mail bestätigt. Der Vertrag kommt mit Annahme der Buchung (Buchungsbestätigung) durch TNT zustande.
In den Reiseangeboten sind Übernachtungen im Doppelzimmer bzw. im Zweimann-Zelt (Campingtrek) enthalten. Sofern Übernachtungen im Einzelzimmer bzw. im Einmann-Zelt gewünscht sind, ist dies bei Buchung mitzuteilen. Zusätzlich zum Reisepreis ist dann der Einzelzimmer-/Einmann-Zeltzuschlag zu zahlen.
Bei Änderungen oder Umbuchungen einer gebuchten Reise, behält sich TNT vor, eine Änderungs- und Umbuchungspauschale zu berechnen.
2. Bezahlung
Direkt nach elektronischem Versand der Buchungsbestätigung (per Email) durch TNT ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises durch den Kunden vorzunehmen. Die Restzahlung ist entweder in bar vor Ort zu bezahlen oder 4 Wochen vor Reisebeginn zu überweisen.
Zahlungen sind auf das nachfolgende US $ — Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Tembas Nepal Trek & Expedition Pvt. Ltd.
Konto Nr. 0190 200 166 0036
bei der Himalayan Bank Limited, Tridevi Marg, Thamel, Kathmandu, Nepal
SWIFT Code: HIMANPKA
Bankbearbeitungsgebühren sind im Zeitpunkt der Überweisung vom Kunden zu tragen.
Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug ist TNT nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (Stornogebühren) gem. Ziffer 3 zu berechnen.
Ferner kann bei einem Zahlungsverzug, insbesondere dem Zahlungsverzug der Anzahlung, nicht garantiert werden, dass die Reise wie gebucht durchgeführt werden kann und es durch die Zahlungsverzögerungen und den damit verbundenen späteren Buchungen von Hotels, Inlandsflügen und anderen Transportmitteln, etc. zu Änderungen im Ablauf der Reise (z.B. durch Engpässe bei der Verfügbarkeit von Hotels, Inlandsflügen oder anderen Transportmitteln, etc.) kommen kann.
3. Rücktritt durch den Kunden (Stornogebühren)
Der Rücktritt (Stornierung) einer bereits gebuchten Reise muss schriftlich oder auf elektronischem Wege (E‑Mail, Internet) erfolgen. Massgeblich ist dabei der Zugang der Rücktrittserklärung bei TNT.
Bei Reiserücktritt fallen folgende Stornogebühren, die den Entschädigungsanspruch von TNT wie folgt pauschalieren, an:
- bis 46 Tage vor Reisebeginn = 20 % des Reisepreises
- vom 45. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn = 40 % des Reisepreises
- vom 29. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn = 50 % des Reisepreises
- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reisebeginn = 70 % des Reisepreises
- vom 7. Tag bis einen Tag vor Reisebeginn = 85 % des Reisepreises
- am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt = 100 % des Reisepreises
Sollte der bereits geleistete Anzahlungsbetrag die Stornogebühren überschreiten, wird der Differenzbetrag zurückerstattet.
4. Preisberechnung/Währungsschwankung
TNT behält sich vor, im Internet oder in Broschüren enthaltene Reisepreise im Falle von Wechselkursänderungen, Erhöhung von Beförderungskosten, usw. anzupassen. TNT ist stets bemüht, den jeweils gültigen Tour- und Reisepreis aufrechtzuerhalten.
Änderungen einzelner Reiseleistungen sowie des Reisepreises, die nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn aufgrund von Wechselkursänderungen, Erhöhung der Beförderungskosten, etc. notwendig werden und die von TNT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. TNT wird die Kunden vor Reisebeginn ausführlich über entsprechende Änderungen informieren.
5. Änderungen im Programm- und Reiseplan/in der Buchung
Sollten seitens des Kunden Änderungen einer gebuchten Reise oder eines Reiseplans erwünscht sein, ist TNT darüber im Voraus zu informieren. Insbesondere sind Änderungen während einer Reise aufgrund von besonderen Umständen, z.B. schlechtem Wetter oder aus gesundheitlichen Gründen, gestattet. Sollten aufgrund vom Kunden gewünschten Änderungen im Programm- und Reiseplan weitere Kosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.
TNT ist stets bemüht die gebuchte Reise zu vollster Zufriedenheit mit besonderem persönlichen und individuellen Service auszuführen.
Sollte es zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Hotels, Inlandsflügen oder anderen Transportmitteln kommen, sind Änderungen vorbehalten. In diesen Fällen informiert TNT die Kunden unverzüglich.
6. Vorzeitiger Abbruch der Reise/Tour
Sofern seitens des Kunden die Reise/Tour vorzeitig abgebrochen wird, entfällt eine Rückerstattung des Reisepreises.
Kommt es aufgrund von Wetterverhältnissen, aufgrund von Krankheiten oder Unwohlsein oder aufgrund von sonstigen Umständen oder aufgrund höherer Gewalt zu Verschiebungen im Reiseplan und dadurch zur vorzeitigen Rückkehr aus dem Trekkinggebiet, sind die dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten (z.B. Unterkunft und Verpflegung) vom Kunden zu tragen. Eine anteilige Rückerstattung der Kosten, die für das Trekking (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Gehalt für Träger und Guide, etc.) angesetzt sind, entfällt.
7. Gewährleistung
7.1. Abhilfe:
Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Entsprechende Mängel müssen unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder TNT angezeigt werden. TNT kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
7.2. Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung (Minderung) des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
8. Haftungsausschluss
TNT übernimmt in folgenden Fällen keine Haftung: Verspätungen, Veränderungen oder Verschiebungen im Programm-/Reiseablauf aufgrund von Witterungseinflüssen, die die Sicherheit des Kunden gefährden würden, Rücksichtnahme auf Gruppenmitglieder, die aus nicht vorhersehbaren Gründen, wie Erkrankung, Konditionsschwäche oder ähnlichem, den Anforderungen der Tour nicht gewachsen sind sowie Zeitplanverfehlungen öffentlicher Transportmittel.
TNT übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten und Ausgaben, die direkt oder indirekt aufgrund höherer Gewalt, Flugstornierungen, Unfällen, Zusammenbruch des Transport, Wetters, Krankheit, Erdrutsch, Blockaden aufgrund politischer Unruhe oder anderer Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von TNT liegen, entstanden sind.
TNT übernimmt keine Haftung für Verluste, Verletzungen oder Schäden an Personen, Eigentum oder Sonstigem, welche im Zusammenhang mit Unterkunft, Transport oder anderen Diensten direkt oder indirekt durch höhere Gewalt, Feuer, Unfall, Streik, Diebstahl, Epidemien oder anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von TNT liegen, verursacht werden.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
Die Beantragung und Erhaltung des zur Einreise erforderlichen Visums sowie das Mitführen aller notwendigen Reisedokumente liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Reisepass muss nach Beendigung des Aufenthalts noch 6 Monate gültig sein.
Der Kunde ist dafür verantwortlich TNT richtige, vollständige und genaue Informationen betreffend persönlichen Angaben einschließlich etwaiger Gesundheits- und Konditionseinschränkungen zu geben.
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt)
Wird eine Reise vor Antritt infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Unruhen, Klimaänderungen, Epidemien, Grenzschließungen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch TNT die Aufhebung des Vertrages verlangen. Wird der Vertrag aufgehoben, so kann TNT für den bereits entstandenen Organisations- und Arbeitsaufwand eine angemessene Entschädigung verlangen. Weitere Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Buchung und der Aufhebung des Vertrages entstehen bzw. entstanden sind, liegen in der Verantwortung des Kunden und sind von diesem zu tragen.
Wird eine Reise nach Antritt infolge bei Vertragsschluss und Reisebeginn nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Unruhen, Klimaänderungen, Epidemien, Grenzschließungen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch TNT die Aufhebung des Vertrages verlangen. Wird der Vertrag aufgehoben, so kann TNT für die bereits erbrachten Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weitere Kosten und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Buchung und der Aufhebung des Vertrages entstehen bzw. entstanden sind, liegen in der Verantwortung des Kunden und sind von diesem zu tragen.
11. Rücktritt oder Kündigung durch TNT
TNT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
11.1.
Wenn ein Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, gefährdet und negativ beeinflusst oder Schäden und Gefahren für Mitreisende verursacht oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt TNT deshalb den Vertrag, so behält TNT den Anspruch auf den Reisepreis. TNT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
11.2.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist TNT verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sofern das Angebot einer alternativen Reise seitens des Kunden abgelehnt wird, wird der bereits bezahlte Reisepreis abzüglich einer Entschädigungspauschale für den bereits geleisteten Organisations- und Arbeitsaufwand, zurückerstattet.
12. Verantwortung der Reiseleitung
Entscheidungen des Reiseleiters, die insbesondere den Reiseablauf, Änderungen des Reiseplans, Übernachtungsorte bzw. — möglichkeiten sowie Aufenthaltsdauer am jeweiligen Zielort betreffen, sind vom Kunden zu akzeptieren und zu befolgen. Der Reiseleiter trifft diese Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle des Kunden.
Anliegen seitens des Kunden, die im Zusammenhang mit der Reise auftreten, sind dem Reiseleiter mitzuteilen.
Es obliegt dem Reiseleiter den Kunden von der weiteren Tour auszuschließen sofern sein Verhalten die Fortsetzung der Reise nachhaltig stört, gefährdet und negativ beeinflusst oder Schäden und Gefahren für Mitreisende verursacht (siehe auch Ziffer 11).
13. Flugverspätungen
Aufgrund von Schlechtwetterperioden besteht immer die Möglichkeit einer Flugsverspätung oder ‑verschiebung, insbesondere bei Inlandsflügen in den Himalaya Regionen Everest (Lukla), Jomsom, Dolpo, Simikot, Jumla, etc. Um frustrierende Konsequenzen zu vermeiden, sollten bei Trekkingreisen in die oben genannten Gebiete, insbesondere außerhalb der Trekkingsaison, zusätzliche Puffertage für Flugverschiebungen oder – verspätungen eingeplant werden.
Kommt es aufgrund der Wetterverhältnisse, aufgrund von Krankheiten oder Unwohlsein oder aufgrund von sonstigen unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt) zu Verschiebungen oder Verspätungen von Inlandsflügen sind die dadurch anfallenden Kosten (z.B. Unterkunft und Verpflegung für einen weiteren Aufenthalt vor Ort) vom Kunden zu tragen.
14. Versicherung
TNT empfiehlt den Abschluss einer Reise- und Krankenversicherung mit folgender Risikoabdeckung: Notfall- und Krankheitstransport/Notfallevakuierung (Hubschrauberevakuierung), medizinische und persönliche Unfallrisiken, Rückführung ins Heimatland, Reiserücktritt sowie Schäden und Diebstahl des Reisegepäcks.
15. Gesundheitsvorschriften
Es liegt in der Verantwortung des Kunden sich über die Gesundheitsvorschriften, insbesondere über erforderliche Impfschutzmassnahmen zu informieren.
Informationen hierzu erteilen Gesundheitsämter, Ärzte, Tropeninstitute, das auswärtige Amt, etc.
16. Reisen nach Tibet oder Bhutan
Es gelten zusätzlich die Reisebedingungen unserer jeweiligen Partneragenturen.
17. Reiseveranstalter
Die Reise wird durchgeführt von
Tembas Nepal Trek & Expedition Pvt. Ltd.
Greenland, Milijuli Tole
60 Tokha Road, Gongabu
Kathmandu, Nepal
Govt. Licese Nr. 963/065
PAN (Steuer) Nr. 303099536
Tel. + 977 1 4956334 / mob + 977 985 121 1158
info@tembasnepaltrek.com
Es gilt ausschließlich das Recht des Staates Nepal.